Home
Über uns
Rechtsgebiete
Recht aktuell
Chronik
 


 

Aktuelle Publikationen

Das neue Werberecht der Ärzte


Bis zum 103. Deutschen Ärztetag 1997 in Köln ordnete die MBO-Ä rigoros an: „Der Arzt darf für seine berufliche Tätigkeit oder die berufliche Tätigkeit anderer Ärzte nicht werben.“ Fast 15 Jahre hat es gedauert, bis Bundesärztekammer und Ärztetag die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts umsetzten und in die MBO-Ä aufnahmen, dem Arzt sei lediglich berufswidrige Werbung untersagt.
Der 105. Deutsche Ärztetag vom 28. bis 31. Mai 2002 in Rostock machte eine 180°-Drehung und billigte durch Änderung der MBO-Ä der Ärzteschaft weitgehende Werbefreiheiten zu.

Die neue Rechtslage ist nicht ohne Tücken. Freiheit hat ihre Grenzen, und als Maßstäbe der Kontrolle der Werbung dienen unter anderem das HWG und das UWG. Wie die Ärztekammern das neue Recht im Alltag handhaben, ist abzuwarten. Nicht alle Möglichkeiten, die das neue Recht bietet, sind auch sinnvoll. Um Werbung erfolgreich zu nutzen, bedarf es Kenntnisse im Marketing und eines klugen Vorgehens.

Das neue Werberecht – So nutzen Sie erfolgreich Ihre Chancen stellt im ersten Teil das neue Recht vor. Der zweite Teil enthält Hinweise und Vorschläge für eine effektive Umsetzung im Praxismarketing.

zurück zur Übersicht