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Das
neue Werberecht der Ärzte
Bis
zum 103. Deutschen Ärztetag 1997 in Köln ordnete
die MBO-Ä rigoros an: Der Arzt darf für seine
berufliche Tätigkeit oder die berufliche Tätigkeit
anderer Ärzte nicht werben. Fast 15 Jahre hat es
gedauert, bis Bundesärztekammer und Ärztetag die
Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts umsetzten und
in die MBO-Ä aufnahmen, dem Arzt sei lediglich berufswidrige
Werbung untersagt.
Der 105. Deutsche Ärztetag vom 28. bis 31. Mai 2002 in
Rostock machte eine 180°-Drehung und billigte durch Änderung
der MBO-Ä der Ärzteschaft weitgehende Werbefreiheiten
zu.
Die neue
Rechtslage ist nicht ohne Tücken. Freiheit hat ihre Grenzen,
und als Maßstäbe der Kontrolle der Werbung dienen
unter anderem das HWG und das UWG. Wie die Ärztekammern
das neue Recht im Alltag handhaben, ist abzuwarten. Nicht
alle Möglichkeiten, die das neue Recht bietet, sind auch
sinnvoll. Um Werbung erfolgreich zu nutzen, bedarf es Kenntnisse
im Marketing und eines klugen Vorgehens.
Das
neue Werberecht So nutzen Sie erfolgreich Ihre Chancen
stellt im ersten Teil das neue Recht vor. Der zweite Teil
enthält Hinweise und Vorschläge für eine effektive
Umsetzung im Praxismarketing.
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